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Kalibrier-Intervall
Kalibrier-Intervall
? Rekalibrierungsfristen
Kalibrieren eines Messgeräts
Kalibrieren eines Messgeräts
Feststellen und Dokumentieren der Abweichung der Anzeige eines Messgerätes vom wahren Wert der Messgröße, bei DKD/DAkkS-Kalibrierscheinen unter Angabe der Messunsicherheit. Ein Eingriff in das Messgerät findet hierbei nicht statt.
Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines oder mehrerer Prüfgewichte.
Die Prüfgewichte werden nach dem gleichen Verfahren ebenfalls kalibriert.
Kalibrieren oder Eichen
Kalibrieren oder Eichen
DKD-Kalibrieren kann man jede einwandfreie Waage. Die DKD-Kalibrierung ist eine vom Staat überwachte private Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen gemäß ISO 9000ff und andere, beispielsweise in der Produktion oder Forschung.
Eichen kann man nur bauartzugelassene Waagen mit dem grünen Zeichen.
Kalibriermarke
Kalibriermarke
Gibt Auskunft über:
- Identifikationsnummer des Gerätes
- Das Kalibrierlaboratorium
- Datum der letzten Kalibrierung
Kalibrierpflicht von Messmitteln
Kalibrierpflicht von Messmitteln
Sie ergibt sich aus der Prüfmittelüberwachung im QM-System
Kalibrierschein
Kalibrierschein
Dokumentiert die Feststellung einer Kalibrierung. Der DKD-Kalibrierschein hat einen genau festgelegten Inhalt. Seine Aussagen sind verbindlich. Er ist international gültig.
Kalibrierschein nach DKD
Kalibrierschein nach DKD
Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Prüfgewichtes sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Mehrpreis.
Kapazitätsanzeige
Kapazitätsanzeige
Ein ansteigendes Leuchtband im Display der Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an.
Klassifizieren
Klassifizieren
Wägen mit Toleranzbereich
Kleinstes Teilegewicht beim Zählen
Kleinstes Teilegewicht beim Zählen
Kleinstes Stückgewicht, welches eine Waage zur Stückzählung annimmt. Beim jeweiligen Modell in der Produktdatentabelle mit "g/Stück" angegeben.
Kompatibilitätsnachweis
Kompatibilitätsnachweis
Damit wird die eichtechnische Verträglichkeit bei Kombinationen von wägetechnischen Modulen wie Anzeigegeräte, Wägezellen und Verbindungselementen dokumentiert.
Konformitätsbescheinigung
Konformitätsbescheinigung
Sie wird bei Waagen im Zuge der Erst-Eichung durch das Eichamt ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Einhaltung und Übereinstimmung mit den Eichvorschriften. Mit vorliegen der Konformitätsbescheinigung kann der Hersteller die Konformität erklären, die Waage ist damit dann geeicht. (Dieses Verfahren ist das Konformitätsberwetungsverfahren nach Modul F.)
Konformitätsbewertung
Konformitätsbewertung
Verfahren zur Bestätigung von zugesicherten Eigenschaften nach anerkannten Regeln. Bei Waagen betrifft dies die Eichung.
Konformitätserklärung des Herstellers
Konformitätserklärung des Herstellers
Sie dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen.
Konventioneller Wägewert bei Gewichtstücken
Konventioneller Wägewert bei Gewichtstücken
Das Problem ist der Luftauftrieb, der das Gewichtstück scheinbar leichter macht. Um diese "Verfälschung" im täglichen Gebrauch auszuschließen, werden alle Gewichte auf die in der R111 fest gelegten Einheitsbedingungen justiert, d. h. es werden angenommen: Werkstoffdichte der Gewichte 8000 kg/m3, Luftdichte 1,2 kg/m3 und Messtemperatur 20° C.